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Gasanlagen sind Anlagenteile, die aufgrund der notwendigen Sicherheit, regelmäßig überprüft werden sollen. In Straßenfahrzeugen ( Wohnwagen / Wohnmobile ) ist diese Überprüfung alle zwei Jahre gewährleistet, da bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung auf Verkehrsicherheit diese Anlagen in diese Vorschrift miteingebunden sind. Bei Booten und Yachten liegt die Einhaltung der Prüfperioden in der Verantwortung der Eigner. Schwierig ist es dann, in einem Schadensfalle den funktionstechnisch unbedenklichem Zustand der Gasanlage nachzuweisen, wenn keine Prüfung seitens eines anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden kann. Auch viele Hafenbetreiber fordern mittlerweile diesen Nachweis.






